Frische Impulse im August – Aktuelle Steuernews für Sie
Im August stehen wieder einige steuerliche Neuerungen an, die für Unternehmer und Arbeitnehmer gleichermaßen spannend sind. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie kompakt zusammengefasst:
Investitionsbooster und Unternehmensentlastung
Die Bundesregierung möchte Investitionen erleichtern und Unternehmen steuerlich entlasten. Konkret geht es um folgende Maßnahmen:
Degressive Abschreibung:
Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge) können wieder degressiv abgeschrieben werden.
Das bedeutet für Sie: eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren und damit eine spürbare Entlastung Ihrer Liquidität.
Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen, die vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.
Absenkung der Körperschaftsteuer:
Geplant ist eine leichte Senkung des Körperschaftsteuersatzes, um Kapitalgesellschaften zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent, und zwar von 15 auf 10 %.
Ausbau der Forschungszulage:
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können künftig erhöhte steuerliche Förderungen beanspruchen.
Des Weiteren wird von 2026 bis 2030 die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen.
Gerade innovative Betriebe profitieren hier doppelt – durch Zukunftssicherung und steuerliche Entlastung.
Diese Maßnahmen können ein echter Booster für Ihre Investitionsentscheidungen sein. Gerne prüfen wir mit Ihnen, wie Sie davon profitieren können.
E-Dienstwagen – höhere Fördergrenze und mehr Abschreibung
Auch bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen gibt es Verbesserungen:
Höhere Fördergrenze:
Die bisherige Preisgrenze für die 0,25 %-Regelung steigt von 70.000 € auf 100.000 €. Damit profitieren nun deutlich mehr Fahrzeugmodelle von dieser steuerlich günstigen Regelung.
Beschleunigte Abschreibung:
Zusätzlich soll es die Möglichkeit geben, die Anschaffungskosten von E-Fahrzeugen deutlich schneller steuerlich geltend zu machen. Das verbessert Ihre Liquidität und macht die Anschaffung noch attraktiver.
Das Gesetz ermöglicht die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr.
Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden.
Das Ergebnis: Arbeitnehmer fahren günstiger, Arbeitgeber profitieren von einem steuerlich geförderten und zugleich nachhaltigen Fuhrpark.
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Ihr Team der Kanzlei Wahler