Neue Sicherheit im Zahlungsverkehr: Verification of Payee (VoP)
Ab dem 09. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft: die Verification of Payee (VoP). Künftig prüfen Banken automatisch, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird.
Gerade in Zeiten von zunehmenden Hackerangriffen und Betrugsversuchen ist diese Maßnahme ein wichtiger Schutz für Unternehmen und Privatpersonen.
Besonders für unsere Mandanten mit DATEV Unternehmen online ist die Neuerung relevant, da Zahlungen hier täglich digital erfasst und freigegeben werden.
So funktioniert VoP
🟢 Grün (Match):
Name und IBAN stimmen überein – die Zahlung wird ausgeführt.
🟡 Gelb (Close-Match)
Leichte Abweichung, z. B. Tippfehler oder andere Schreibweise. Sie erhalten den korrekten Namen als Vorschlag und entscheiden selbst, ob Sie freigeben.
🔴 Rot (No-Match)
Keine Übereinstimmung – die Zahlung sollte nicht freigegeben werden.
Warum betrifft Sie das direkt?
➡️ Bei Grün trägt die Bank das Risiko.
➡️ Bei Gelb oder Rot haften Sie als Auftraggeber.
➡️ Bereits geringfügige Abweichungen bei Stammdaten oder Handelsnamen können künftig zu Zahlungsverzögerungen führen.
Unsere Empfehlungen für Sie:
✅ Stammdaten prüfen
Hinterlegen Sie in DATEV Unternehmen online die Empfängernamen exakt so, wie sie bei der Bank registriert sind.
✅ Lieferanten & Kunden informieren
Sorgen Sie für einheitliche Schreibweisen, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
✅ Prozesse festlegen
Definieren Sie, wie in Ihrem Unternehmen bei »Gelb« oder »Rot« entschieden wird.
✨ Fazit
Ab dem 09. Oktober 2025 sorgt VoP für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Damit Sie und Ihr Unternehmen davon bestmöglich profitieren, ist eine sorgfältige Stammdatenpflege unverzichtbar.