Steuerliche Impulse 2026

Steuerliche Impulse 2026

Steuerliche Entlastungen im Blick – Aktuelle Steuernews für Sie

Am 10. September 2025 wurde der Entwurf des neuen Steueränderungsgesetzes beschlossen. Zum 1. Januar 2026 treten aufgrund dessen Änderungen in Kraft, die für Unternehmer, Arbeitnehmer und Ehrenamtliche gleichermaßen interessant sind.

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) wird von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt.

➡️ Damit wird die Gastronomie spürbar entlastet – ein wichtiges Signal für eine Branche, die in den letzten Jahren besonders gefordert war.


Zum 1. Januar 2026 wird die Entfernungspauschale auf 38 Cent je Kilometer festgesetzt – und zwar ab dem ersten Kilometer.

➡️ Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Damit profitieren nun alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Länge ihres Arbeitswegs.


Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements werden die Pauschalen angepasst:

  • Übungsleiterpauschale: von 3.000 € auf 3.300 €
  • Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 €

➡️ Eine klare Wertschätzung für die vielen Menschen, die mit ihrem Einsatz Vereine, Initiativen und soziale Projekte am Laufen halten.

✨ Fazit
Wir finden es sehr positiv, dass mit diesem Gesetz auch einmal Wahlversprechen eingehalten werden. Die Änderungen geben Planungssicherheit, schaffen Entlastungen und setzen Impulse, die allen zugutekommen – Gastronomen, Pendlern und Ehrenamtlichen gleichermaßen.

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